Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist leider ein klassischer Fall von „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“. Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur möchte die EU-Kommission das Ziel erreichen, Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU zu renaturieren. Am Ziel – Artenvielfalt erhalten – gibt es nichts auszusetzen. Der konkrete Vorschlag, den die Grünen, Linken und Teile der Liberalen unterstützen, ist aber der falsche Weg. Konkret sollen bis 2030 10% aller landwirtschaftlichen Flächen stillgelegt sowie 20% und bis 2050 90% der ökologischen Flächen in schlechtem Zustand in der EU renaturiert werden. Durch die Renaturierung soll der ökologische Zustand von vor 70 Jahren wiederhergestellt werden.
Biodiversität ist ein hohes Gut. Wir müssen die Artenvielfalt erhalten. Der Vorschlag der Kommission, pauschal Flächen stillzulegen, ist jedoch der falsche Ansatz. Eine gut bewirtschaftete Fläche kann genauso zur Biodiversität beitragen. Richtig bewirtschaftet, ist sie sogar artenreicher. Wir können und müssen mehr für den Erhalt der Biodiversität machen. Aber dafür gibt es andere Wege und diese müssen wir gemeinsam mit den Land- und Forstwirten gehen. Ein gutes Beispiel ist das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), bei dem der Freistaat Bayern gemeinsam mit der Europäischen Union Landwirte finanziell unterstützt, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften. Das Programm wird jährlich um zehn Millionen Euro aufgestockt. Besondere Leistungen von Landwirten für die Natur werden zusätzlich honoriert. Fördern und fordern in Kooperation mit Landwirten, aber auch Landkreisen, Kommunen, Handel und Verbrauchern – in Bayern funktioniert dieser Ansatz. Erfolgskontrollen belegen, dass die Biodiversität und/oder die Anzahl der Rote-Liste-Arten auf VNP-Flächen signifikant erhöht werden. Zudem hat Bayern als erstes Bundesland bereits 2008 eine eigene Biodiversitätsstrategie beschlossen und es gibt seit fünf Jahren auch noch eine Naturoffensive Bayern, die Lebensräume, Artenreichtum und Naturerlebnis fördert.
Anreize zu schaffen, die Land- und Forstwirte, die zum großen Teil über Jahrzehnte hinweg ihr Land nachhaltig bewirtschaftet haben, zu weiteren Renaturierungsmaßnahmen ermuntern, ist effizienter und besser, als pauschale Verbote auszusprechen. Wie passt zudem Flächenstilllegung zu den aktuellen Bestrebungen, erneuerbare Energien auszubauen? Warum nicht diejenigen, z.B. über die Einnahmen aus dem Emissionshandel, entschädigen, die durch ihre Arbeit CO2 binden? Es ist auch niemandem geholfen, wenn durch Flächenstilllegung die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Drittstaaten mit niedrigeren Bewirtschaftungsstandards verlagert wird. Studien belegen, dass genau diese Wirkung durch den Vorschlag der Kommission erzielt worden wäre. Umwelt- und Artenschutz geht nur gemeinsam mit den Menschen und nicht gegen sie! Mit den sogenannten „Öko-Regelungen“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) tragen Landwirtinnen und Landwirte im Übrigen bereits zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flächen bei.
Der Vorschlag der Kommission zur Wiederherstellung der Natur wurde in drei Ausschüssen im Europäischen Parlament abgelehnt. Wir haben als EVP-Fraktion einen neuen Gesetzesvorschlag für mehr Artenvielfalt gefordert. Diese Chance wurde leider vertan, unser Änderungsantrag wurde in der Plenarabstimmung zurückgewiesen. Dem Gesetz wurde danach mit sehr knapper Mehrheit im Europäischen Parlament gegen die Stimmen der CSU-Europagruppe zugestimmt.
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