Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien werden zukünftig beschleunigt. Dies soll möglich werden, indem Mitgliedsstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ausweisen. Für diese Gebiete sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, zum Beispiel dadurch, dass keine projektspezifischen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Für Biomasseverfeuerungsanlagen bleibt die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Umständen aber bestehen. Dies hat das Europäische Parlament heute mehrheitlich bei der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie im Rahmen von REPowerEU beschlossen.
Die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler sieht in der neuen Richtlinie viele gute Punkte:
„Wir schaffen im Europäischen Parlament mit REPowerEU bessere Voraussetzungen für die Energiewende, sodass Europa schneller unabhängig von Gasimporten werden kann. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir massiv erneuerbare Energien ausbauen. Hierbei ist mir aber wichtig, dass es keine erneuerbaren Energien erster und zweiter Klasse geben darf. Biomasse und Wasserkraft spielen dabei eine genauso wichtige Rolle bei der Energiewende, wie Solar- und Windenergie. Wir haben daher heute einen wichtigen Erfolg erzielt. Kleine Wasserkraftanlagen müssen keine zusätzlichen bürokratischen Auflagen erfüllen. Außerdem werden Biomasseverfeuerungsanlagen nicht von den so wichtigen Beschleunigungsgebieten ausgeschlossen werden. Ich halte es aber für falsch, dass die Biomasse nicht von der projektspezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen wird. Wenn wir eine echte und schnelle Energiewende wollen, können wir es uns nicht leisten, einzelne erneuerbare Energien von den Verbesserungen durch die Richtlinie auszuschließen.“
Der Beschluss des Europäischen Parlaments sieht vor, dass Genehmigungsverfahren für Projekte innerhalb der Beschleunigungsgebiete nicht länger als neun Monate dauern soll, außerhalb dieser nicht länger als 18 Monate. Auch sieht die Richtlinie vor, dass bestimmte Verfahrensschritte im Genehmigungsprozess dadurch beschleunigt werden, dass behördeninterne Klärungen nach Ablauf einer bestimmten Frist als erfolgt gelten.
Der endgültige Gesetzestext wird in den nächsten Monaten zwischen EU-Parlament und dem Rat als Vertreter der EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden.