Newsletter von Prof. Dr. Angelika Niebler Weihnachten 2020
Mit Sammelklagen Verbraucherrechte stärken
Die Waschmaschine hat meine Lieblingshose verschluckt, der Autohersteller hat nicht erklärt, wie man den Sicherheitsgurt anlegt, und der Konsum von Zigaretten ist überraschenderweise tödlich - als Juristin kann ich über die skurrilen Klagen aus den USA nur den Kopf schütteln. Der Gang vor Gericht ist dort mittlerweile zu einem regelrechten Hobby geworden. Eine derartige Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild wollen wir in Europa nicht aufkommen lassen. Hier sollen nicht die Anwaltskanzleien gewinnen, sondern die Verbraucher. Für mich ist wichtig, dass ihre Rechte am Ende gestärkt werden.
Deshalb hat das Europäische Parlament neue Regeln für Sammelklagen verabschiedet. Nun können sich EU-Bürger länderübergreifend zusammentun und ihre Ansprüche einklagen.
Ein gutes Beispiel für eine Anwendung sind die Reisestornierungen infolge der Pandemie. Verbraucher mussten hier einzeln um ihre Rückerstattungen kämpfen. Dank des neuen Schutzes müssten sie dies nun nicht mehr als Einzelperson durchboxen.
Die Richtlinie über Verbandsklagen verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich damit deutlich von den US-Sammelklagen. In der EU können nur qualifizierte Einrichtungen ohne Erwerbszweck derartige Verfahren anstreben. Damit wollen wir dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken. Es würde mich freuen, wenn die einzelnen Mitgliedsstaaten bei innerstaatlichen Klagen die EU-Auflagen übernehmen würden. Ganz im Sinne des einheitlichen Binnenmarktes.
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