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Newsletter Februar 2020
Aktuelles aus Europa
Vorfahrt für KMU
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden unter überbordender Bürokratie und komplizierten Rechtsvorschriften. Und es gibt ein neues Ärgernis: Wöchentlich berichten mir seit Monaten Unternehmer, wie sehr sie sich über die sog. A1-Bescheinigung ärgern. Der neuen Kommission habe ich hierzu schon Vorschläge gemacht, wie sich der bürokratische Aufwand reduzieren lässt.
Die A1-Bescheinigung wird bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat benötigt. In der A1-Bescheinigung wird bestätigt, dass der in einem anderen EU-Mitgliedstaat Tätige in einem sozialen Sicherungssystem eingebunden ist. Hierdurch soll Schwarzarbeit verhindert werden. Die Ausstellung dieser Papiere ist mit viel Papierkram verbunden, da sie für jede einzelne Dienstreise zu beantragen ist, z.B. bei der Teilnahme an einem Seminar oder wenn eine Handwerks- oder Dienstleistung in einem anderen Land erbracht wird. Liefert ein Traunsteiner Schreiner beispielsweise einen Schrank nach Salzburg, braucht er diese Bescheinigung. Fährt er ohne diesen Nachweis, riskiert er eine Geldbuße. Ich fordere Erleichterung z.B. durch den zügigen Aufbau eines Online-Meldesystems, über den die Beantragung unkompliziert geht und auf die Kontrolleure vor Ort zugreifen können.
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