Newsletter Januar 2020
Die EU verstehen ...
Was sind die "Kopenhagener Kriterien"?
Unter den "Kopenhagener Kriterien" versteht man die Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union. Die Prüfsteine wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU 1993 beim Gipfel in Kopenhagen beschlossen.
Alle potentiellen Länderkandidaten müssen die "Kopenhagener Kriterien" vor ihrem tatsächlichen Beitritt erfüllen. Die Verhandlungen darüber dauern normalerweise mehrere Jahre. Die EU-Kommission legt jährlich Fortschrittsberichte dazu vor.
Es gibt drei übergeordnete Bereiche: Politisch, wirtschaftlich und das Acquis-Kriterium. Dabei geht es um die Wahrung der Menschenrechte, institutionelle Stabilität, eine demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung sowie Achtung und Schutz von Minderheiten. Die potentiellen Beitrittsländer müssen die Fähigkeit besitzen, dem Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten, eine funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft vorweisen können und die Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland garantieren. Voraussetzung sind außerdem die Anerkennung des Binnenmarktes und der Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion. Als Acquis-Kriterium wird die Fähigkeit bezeichnet, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen.
Eine weitere Bedingung, allerdings nicht für den Drittstaat: Die EU muss aufnahmefähig sein. Dieses Kriterium würde beispielsweise den Betritt Russlands erschweren, weil die Aufnahmefähigkeit allein aufgrund der Größe Russlands vermutlich nicht gegeben wäre.
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