Digitale Plattformen wie Google, Amazon, Instagram oder Facebook sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Doch wir dürfen ihre Macht nicht unterschätzen. Die beherrschende Stellung einiger dieser Firmen verschafft ihnen nämlich erhebliche Vorteile gegenüber kleineren Wettbewerbern, außerdem nehmen sie Einfluss auf Wirtschaft und Gesellschaft. Daher stehe ich zu den beiden neuen EU-Gesetzen zu digitalen Märkten und digitalen Diensten, die jetzt mit großer Mehrheit im Europaparlament beschlossen wurden. Sie werden die digitale Landschaft verändern, da bin ich mir sicher. Denn mit den neuen Regeln wird ein sicheres und transparenteres Online-Umfeld geschaffen.
Endlich stellen wir Ordnung im digitalen Binnenmarkt her und gehen gegen unfaire Geschäftspraktiken der größten Digitalunternehmen sowie Wettbewerbsverzerrungen vor. Die Zeit, in der die Großen ihre eigenen Regeln schaffen, ist damit vorbei. Für mich müssen die EU-Bürger off- und online gleichermaßen geschützt sein. Was in der analogen Welt verboten ist, kann auch in der digitalen Welt nicht erlaubt sein.
Ich fordere schon lange, dass illegale Inhalte, Produkte und Dienstleistungen in Europa unverzüglich von den Plattformen entfernt werden. Gezielte Werbeangebote für Minderjährige und die Verwendung sensibler Daten werden verboten. Die Plattformen müssen künftig auch für illegale Inhalte und Verhaltensweisen Dritter geradestehen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Das neue Gesetz nimmt Plattform-Betreiber künftig stärker in die Pflicht.
Mit den neuen europäischen Regulierungen für Online-Plattformen hat die EU auch für offene und faire Märkte gesorgt. Die Verbraucher bekommen damit mehr Wahlfreiheit. Es gelten künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU für alle digitalen Unternehmen, unabhängig von deren Größe. Dies ist ein deutlicher Vorteil für die Verbraucher, gut für Unternehmen und gut für digitale Innovation in Europa, wie ich finde. Nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen großer Digitalunternehmen diktieren die Wettbewerbsregeln, sondern der Gesetzgeber.