Die Sommerzeit bringt die Leichtigkeit des Lebens zurück. Doch die Situation bleibt ernst. Seit über vier Monaten tobt der furchtbare Krieg gegen die Ukraine nun schon mit gravierenden Auswirkungen auch für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Man denke nur an die steigenden Lebensmittel- und Benzinpreise oder Heizkosten.
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer mussten ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg in die EU machen, ohne zu wissen, wann sie zurückkehren können. Die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer versuchen, nach ihrer Flucht in der EU zurecht zu kommen. Sie wollen arbeiten und am normalen Leben teilhaben. Viele ehrenamtlich Tätige helfen hierbei – Ihnen allen gilt mein aufrichtiger Dank!
Für Ukrainerinnen und Ukrainer wurde es zuletzt zunehmend schwierig, sich in der EU frei zu bewegen, weil die ukrainischen Fahrzeugführerscheine bisher lediglich sechs Monate lang in der EU gültig bleiben. Diese Woche haben wir im Europäischen Parlament beschlossen, dass ukrainische Führerscheine für einen längeren Zeitraum auch in der EU gelten sollen.
Bislang mussten Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Führerscheine umschreiben lassen und dafür spätestens nach sechs Monaten eine theoretische und praktische Fahrprüfung in der EU ablegen. Unser Beschluss sieht vor, dass der ukrainische Führerschein mindestens bis zu dem Enddatum des vorübergehenden Schutzstatus einer Person gültig sein soll. Von den Ukrainerinnen und Ukrainern darf gleichzeitig weder die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des ukrainischen Führerscheins noch eines internationalen Führerscheins verlangt werden.
Die Verlängerung der Gültigkeit der ukrainischen Führerscheine ist sinnvoll und erleichtert Ukrainerinnen und Ukrainern das tägliche Leben in der EU. Die Menschen aus der Ukraine müssen sich innerhalb der Union frei bewegen können. So ermöglichen wir es ihnen auch, Jobs anzunehmen. Viele LKW-Fahrer kommen aus der Ukraine. Wir müssen sicherstellen, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können, ohne langwierige Verwaltungsverfahren bezüglich ihrer Fahrdokumente durchlaufen zu müssen. Seit Wochen habe ich bereits auf einen Vorschlag der Kommission gedrängt, der es ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in der EU im Rahmen der vorübergehenden Schutzregelung möglich macht, ihre ukrainischen Führerscheine weiterhin zu verwenden, ohne für eine Fahrerlaubnis gezwungen zu sein, eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Ich bin froh, dass die EU geliefert hat. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten der Parlamentsposition nur noch zustimmen, damit die Verordnung bald in Kraft treten kann.