Die neuen Regeln zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die die Standards für die Berichterstattung im Detail festlegen, wurden heute im Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt. Ein Antrag von Mitgliedern der EVP-Fraktion und der Gruppe der Liberalen, die die Zurückweisung des Vorschlags der Kommission beantragt hatten, wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Nach den neuen sog. ESRS-Regeln (European Sustainability Reporting Standards) müssen alle börsennotierten Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio Euro bzw. einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro künftig über alle möglichen wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt berichten, die sich aus den eigenen Geschäftsaktivitäten sowie den Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens ergeben könnten. Danach muss beispielsweise berichtet werden, wie Bevölkerungsgruppen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens von deren Aktivitäten betroffen sein könnten, sogar dann, wenn es positive Auswirkungen gibt.
Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europaabgeordneten, die den Antrag auf Zurückweisung der neuen Standards mit initiiert hatte, bedauert, dass es für die Zurückweisung des Kommissionsvorschlags keine Mehrheit gab: „Das heutige Votum ist das falsche Signal. Wir müssen doch Bürokratie abbauen und es dürfen doch nicht wieder neue detaillierteste Vorgaben für die Berichtspflichten der Unternehmen kommen. Wir überfordern unseren gesunden Mittelstand mit diesen Vorgaben, gerade in Zeiten, in denen dieser bereits durch die hohen Energiepreise, Inflation, steigende Zinssätze und dem Fachkräftemangel extrem gefordert ist. Der Verwaltungsaufwand für unseren Mittelstand nimmt immer weiter zu. Wir erweisen unseren mittelständischen Unternehmen mit diesen Detailregulierungen einen Bärendienst und schwächen unsere eigene Wettbewerbsfähigkeit.“
Aktuelle Prognosen zeigen, dass die europäische Wirtschaft stark unter Druck steht. Unternehmen verlagern ihre Standorte zunehmend in Drittländer. Vor kurzem forderte die Bundesregierung in einem deutsch-französischen Papier, Bürokratie abzubauen. Dies fordert die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament bereits seit Jahren.
Die neuen Regeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten ab 2024 für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2025 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und ab 2026 dann auch für kleine und mittlere Unternehmen, die an der Börse notiert sind.