CO2-neutrale Kraftstoffe sollen künftig beim Erreichen der CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden. Dies hat das Europäische Parlament in seiner Positionierung zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für LKWs, Busse, Anhänger und Auflieger heute beschlossen.
Angelika Niebler, oberbayerische Europaabgeordnete, begrüßt diese Entscheidung:
„Die heutige Abstimmung ist ein wichtiges Signal: Das Europäische Parlament setzt auf Technologieoffenheit. Neben Elektro und Wasserstoff können so auch künftig CO2-neutrale Kraftstoffe bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors eine wichtige Rolle spielen. Diese Entscheidung ist ein ganz entscheidender Meilenstein für die Anerkennung von alternativen Kraftstoffen. Der Verbotspolitik der Grünen und Sozialdemokraten wurde damit heute eine klare Absage erteilt.“
Die EVP-Fraktion, der auch die CSU angehört, konnte ebenfalls durchsetzen, dass die Kommission nun eine Methode für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, erarbeiten muss. Positiv sei außerdem, so Angelika Niebler, dass die Kommission bis Ende 2027 prüfen soll, welche Methode für die Berechnung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge möglich ist.
Darüber hinaus hat das Europäische Parlament die vorgeschlagenen Ziele der Kommission für die CO2-Emissionsnormen bestätigt. Grüne und Sozialdemokraten wollten zunächst durchsetzen, dass für den Zeitraum von 2035 bis 2039 eine Reduktion der CO2-Emissionen um 70 % anstelle von 65 % vorgenommen werden muss. Die EVP-Fraktion konnte dies in der Plenarabstimmung aber wieder korrigieren. Für den Zeitraum von 2030 bis 2034 (Reduktion um 40%) und ab 2040 (Reduktion um 90%) hat das Parlament den Kommissionsvorschlag bestätigt. Außerdem werden für die einzelnen Fahrzeugkategorien, beispielsweise Anhänger und Auflieger, entsprechende Reduktionsziele festgelegt. Das Parlament unterstützt auch den Kommissionsvorschlag, dass alle neu zugelassenen Stadtbusse ab 2030 emissionsfrei sein müssen. Lediglich bei Überlandbussen können Mitgliedsstaaten bis 2035 eine Ausnahmeregelung beantragen, solange diese mit Biomethan betrieben werden.
Niebler dazu: „Diese Ziele werden sich nur erreichen lassen, wenn die notwendige Ladeinfrastruktur entsprechend ausgebaut wird. Insbesondere für LKWs und Reisebusse sind hohe Ladekapazitäten und Verfügbarkeit von Wasserstofftankstellen zentral. Für Stadtbusse hätte ich mir auch mehr Spielraum gewünscht und die Frist für emissionsfreie Busse auf 2035 geschoben. Die Reduktionsvorgaben für Anhänger und Auflieger halte ich für unrealistisch. Diese sind technisch schlichtweg nicht erreichbar. Die Konsequenzen – hohe Strafzahlungen – werden unsere mittelständischen Hersteller und somit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen.“
Nun stehen die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten an. Erst wenn Mitgliedsstaaten und Parlament sich auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, tritt das Gesetz in Kraft.