Nürnberger Lebkuchen, schwäbische Maultaschen, Bayerisches Bier, Serrano Schinken und Feta sind nicht nur weit über ihre Region hinaus bekannt, sie sind auch per EU-Recht besonders geschützt. Weil sie traditionell hergestellt werden und untrennbar mit einer bestimmten Region sowie mit einer ganz spezifischen Qualität verbunden sind. Produkte mit derart geschützter geografischer Herkunftsangabe müssen zwingend aus der angegebenen Region kommen.
Künftig sollen auch handwerkliche und industrielle Produkte einen europaweiten Rechtsschutz der geografischen Herkunftsangaben erhalten. Damit können Nymphenburger Porzellan, Schwarzwälder Kuckucksuhren, Solinger Messer oder Erzgebirge-Schwibbögen geschützt werden.
Ich halte dies für ein wichtiges Signal, denn wir haben in der EU ein außergewöhnliches Erbe an Handwerkskunst von Weltruf. So wird zum Beispiel Nymphenburger Porzellan bis heute von Hand modelliert und bemalt.
Es ist also nur richtig, dieses traditionelle, kulturelle und künstlerische Erbe zu bewahren. Es geht dabei nicht nur um den Schutz des geistigen Eigentums, sondern auch um Qualität, die belegbar wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können nun leichter erkennen, ob Handwerkskunst auch wirklich aus der angegebenen Region stammt. Damit werden außerdem die Vermarktungschancen dieser Erzeugnisse gegenüber der Konkurrenz billiger Plagiate verbessert.
Zudem begrüße ich, dass die neuen Schutzrechte für die Handwerksprodukte in der gesamten EU gelten. Damit sind einzelne kostenintensive Antragsverfahren mit unterschiedlichen Ausprägungen in den einzelnen Ländern nicht mehr nötig. Gerade für kleinere Unternehmen eine Entlastung von Bürokratie und Gebühren. Das stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit.
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