Künftig soll es europaweit geschützte geografische Herkunftsangaben auch für handwerkliche und industrielle Produkte, wie Natursteine, Schmuck, Textilien, Besteck, Glas oder Porzellan geben. Dies hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments heute bei der Abstimmung über die Verordnung über den Schutz geografischer Herkunftsangaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse beschlossen.
Angelika Niebler, oberbayerische CSU-Europaabgeordnete, hält das heutige Votum des Industrieausschusses für ein wichtiges Signal: „Wir haben in der EU ein außergewöhnliches Erbe an Handwerkskunst von Weltruf. Ein Beispiel dafür ist das Nymphenburger Porzellan, das bis heute von Hand modelliert und bemalt wird. Es ist nur richtig, dieses kulturelle Erbe zu schützen. Verbraucherinnen und Verbraucher können nun leichter erkennen, ob Handwerkskunst auch wirklich aus der angegebenen Region stammt.“
Geschützte geografische Herkunftsangaben gibt es in der EU bereits für alkoholhaltige Getränke und Lebensmittel, z.B. sind die Bezeichnungen Bayerisches Bier oder Bayerische Heumilch geschützt. Produkte mit geschützter geografischer Herkunftsangabe müssen aus der angegebenen Region kommen. Um eine geografische Herkunftsangabe für handwerkliche und industrielle Produkte anzumelden, soll zuerst eine Vorprüfung bei nationalen Behörden stattfinden, bevor diese beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert werden kann.
Über die Verordnung über den Schutz geografischer Herkunftsangaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird nun im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt. Danach beginnen die Beratungen mit den Mitgliedstaaten.