Amazon, Ebay und Co.: Künftig müssen auch Online-Marktplätze die EU-Vorschriften zur Produktsicherheit einhalten. Dies hat das Europäische Parlament heute bei der Abstimmung über die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit mit großer Mehrheit beschlossen. Online-Marktplätze müssen künftig eine zentrale Kontaktstelle einrichten, die für die Produktsicherheit zuständig ist. Diese soll mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, wenn ein gefährliches Produkt auf dem Online-Marktplatz entdeckt wird. Die Marktüberwachungsbehörden werden dabei Online-Marktplätze in die Pflicht nehmen, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu entfernen oder den Zugang zu solchen Angeboten zu sperren. Online-Marktplätze müssen Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem direkt über Produktrückrufe informieren und eine Reparatur, Ersatz oder eine Rückerstattung anbieten.
Angelika Niebler, oberbayerische CSU-Europaabgeordnete, hält das heutige Votum des Europäischen Parlaments für ein wichtiges Signal: „Smartwatch, Kinderbett, Kleidung: Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen ihre Produkte heute häufig online. Die Anforderungen an die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 an neue Vertriebswege anzupassen, war längst überfällig. Es kann nicht sein, dass gefährliche Produkte, die bereits aus den Regalen genommen wurden, noch in den virtuellen Regalen der Online-Marktplätze zu finden sind. Dass die Regeln für die Produktsicherheit künftig auch für Online-Marktplätze gelten, ist ein großer Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher.“