Verpackungen werden nachhaltiger, übermäßiges Verpackungsvolumen beschränkt und Abfälle reduziert. Das Europäische Parlament hat dazu heute die Europäische Verpackungs- und Verpackungsmüllverordnung verabschiedet. Die Frage, wie Verpackungen zukünftig gestaltet sein müssen und wie Verpackungsmüll am besten vermeidet, recycelt oder wiederverwendet werden kann, war in den vergangenen Monaten hoch umstritten. Im Vorfeld wollten Teile der Sozialdemokraten, Grünen und Linken im Europäischen Parlament gegen die Stimmen der CDU/CSU-Europaabgeordneten mit Verboten und detailliertesten Vorgaben weit über das Ziel hinausschießen, ohne dass dies einen Mehrwert für die Umwelt erbracht hätte. So forderten sie starre Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen und Speisen zum Mitnehmen, ohne dabei den Energieaufwand und Wasserverbrauch für die Reinigung zu berücksichtigen. Auch die Gestaltungsfreiheit für Verpackungen sollte eingeschränkt werden.
Angelika Niebler (CSU), oberbayerische CSU-Europaabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie kommentiert die heutige Abstimmung wie folgt: „Wir müssen Müll vermeiden und europaweit Rückgabe- und Pfandsysteme weiter ausbauen, um den immer größer werdenden Müllbergen Herr zu werden. Daher begrüße ich sehr, dass wir uns heute mit der Annahme der Verpackungsverordnung einen ambitionierten Rahmen gesetzt haben. Wir konnten erreichen, dass hochwertiges Recycling wie es beispielsweise bei Verpackungen aus Papier oder Pappe der Fall ist, ebenso eine wichtige Rolle spielen muss wie Wiederverwendung. Dies berücksichtigt, dass es bereits gut funktionierende Recyclingsysteme in Deutschland gibt! Wichtig war für uns als CSU außerdem, dass unsere Brauer ihre Bierflaschen und Bierkästen weiterhin verwenden können. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah strenge Vorgaben für die Größe des Leerraums in Bierkästen vor, die eine Umstellung erfordert hätten. Starre Mehrwegquoten und pauschale Verbote von bestimmten Verpackungsformaten wie sie z.B. für Zuckertütchen vorgesehen waren, habe ich hingegen immer abgelehnt. Hier gibt es nun einen Kompromiss, dass Zuckertütchen aus Papier weiter auf dem Markt gebracht werden können, andere Formate aus Plastik wie die Kaffeesahne-Kapsel jedoch nur noch zum direkten Take-Away-Verzehr oder bei besonderen hygienischen Anforderungen wie in Krankenhäusern oder Altenheimen erlaubt sind.“
Die EU-Verpackungsverordnung betrifft auch Holzpaletten und -verpackungen. Während der Verhandlungen wurden ihre spezifischen Eigenschaften jedoch nicht immer angemessen berücksichtigt. Dies hätte die Holzverpackungsindustrie durch übermäßige und ideologische Vorgaben stark belastet. Mit dem heutigen Beschluss tragen wir den Besonderheiten der Holzverpackungen Rechnung und ermöglichen weiterhin das etablierte Holzrecycling im Verpackungsbereich. Das kann mehrfach geschehen und bindet CO2 über Jahrzehnte.
Dazu Christian Doleschal (CSU), Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: „Holz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kreislaufwirtschaft und spielt eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Klimawandel als Kohlenstoffspeicher und nachwachsender Rohstoff. Umso irrsinniger ist es, dass die Verpackungsverordnung zwischenzeitlich quasi das Aus für Holzverpackungen bedeutet hätte! Nach dem Votum im Umweltausschuss sah es so aus, als blieben nur solche Verpackungen erlaubt, die zu 100% zum gleichen Produkt recycelt werden können. Das ist bei Kunststoff zwar möglich, bei Holz hingegen nicht – sehr wohl aber das Recycling zu anderen Holz-Erzeugnissen. Ich freue mich, dass dieser Irrsinn nun vom Tisch ist und die Vorschriften die Besonderheiten von Holzverpackungen berücksichtigen. Dies gilt auch für die Vorgaben zur sogenannten Leerraumquote. Maximal 50% darf der Leerraum in einer Verpackung betragen. Im Gegensatz zu Verpackungen aus Kunststoff werden in Holzkisten häufig unregelmäßige, schwere und empfindliche Produkte wie z.B. Maschinen oder Kunstgegenstände transportiert. Die Einhaltung einer strikten Leeraumvorgabe ist z.B. aus Sicherheitsgründen nicht immer möglich. Es ist richtig, dass dies bei den Berechnungen in Zukunft entsprechend berücksichtigt wird.“