Die vielfach kritisierte EU-Entwaldungsverordnung wird voraussichtlich erst am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Substantielle Änderungen an der Verordnung werden, anders als von der CSU-Europagruppe gefordert, allerdings vorerst nicht kommen. Darauf haben sich Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments im Trilog über die EU-Entwaldungsverordnung verständigt. Die Mitgliedstaaten hatten, angeführt von der deutschen Bundesregierung, Änderungen an der Verordnung blockiert.
Angelika Niebler, Chefin der CSU-Europagruppe, sieht Licht und Schatten: „Ich habe über Monate hinweg auf eine Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung sowie eine substantielle Änderung gedrängt. Die einjährige Verschiebung wird nun kommen. Eine bloße Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung ist allerdings kein Bürokratieabbau, sondern nur Bürokratieaufschub. Die deutsche Bundesregierung hat die Blockade der Mitgliedstaaten gegen substantielle Änderungen der Verordnung mal wieder angeführt. Dabei hatte der grüne Bundesminister Habeck erst vor kurzem angekündigt, die Kettensäge an die Entwaldungsverordnung anzulegen. Es ist höchste Zeit, dass diese Bundesregierung abgelöst wird.“
Die EVP-Fraktion, der auch die CSU-Europagruppe angehört, hatte zuvor substantielle Änderungen der Entwaldungsverordnung vorgeschlagen, um Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Demnach hätten fast alle Nachweispflichten für Importeure und Händler entfallen sollen, wenn festgestellt würde, dass im Herkunftsland eines Produkts oder relevanten Stoffs bisher keine illegale Entwaldung stattgefunden hat. Im nächsten Schritt muss die gestrige Einigung noch einmal vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten formal bestätigt werden.