„Der heutige Beschluss des Rechtsausschusses zum Lieferkettengesetz ist viel zu weitgehend. Unsere Unternehmen sind durch die explodierenden Energiepreise, den Fachkräftemangel, den unterbrochenen Lieferketten und die Herausforderungen, die durch die digitale und nachhaltige Transformation entstehen, bereits extrem gefordert. In der Stellungnahme des internen Prüfungsausschusses der Kommission ist auf die erheblichen Risiken durch den Kommissionsvorschlag hingewiesen worden. Wir müssen sicherstellen, dass wir nicht durch weitere Regulatorik die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Betriebe gefährden und sich Unternehmen aus Entwicklungsländern zurückziehen. Wenn chinesische Firmen dann die entstandenen Lücken füllen, ist nichts erreicht: weder für die Umwelt noch für die Einwohner vor Ort. Weitere Verbesserungen am Kommissionsvorschlag werden notwendig sein.“
Hintergrund:
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Position für ein europäisches Lieferkettengesetz festgelegt. Danach müssen Unternehmen ab einer bestimmten Größe u.a. bei ihren Lieferanten und Vertragspartnern in der Wertschöpfungskette künftig sicherstellen, kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, dass Menschenrechte und Umweltstandards, die in internationalen und europäischen Regeln vorgegeben sind, eingehalten werden. Der Beschluss des Rechtsausschuss sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro ab 2028 den Vorgaben zur Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und geht damit über das bestehende deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro müssen die Vorgaben bereits ein Jahr früher einhalten. Die Verpflichtungen gelten nicht nur für die Lieferkette, sondern auch für Teile der Wertschöpfungskette, zum Beispiel dem Verkauf von Produkten. Der Beschluss sieht außerdem auch weiterhin gesonderte Vorgaben für Mitglieder der Unternehmensleitung vor. Die Position muss als nächstes vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten.