Erinnern Sie sich noch an den Cambridge Analytica-Skandal? Cambridge Analytica hatte im Jahr 2016 persönliche Daten von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern ausgewertet, die unrechtmäßig von Facebook weitergegeben worden waren. Diese Erkenntnisse wurden für die Brexit-Kampagne für das Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der EU verwendet. Der Cambridge Analytica-Skandal zeigte, wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz Wahlen manipulativ beeinflussen kann. Solche Wahlmanipulationen sollen künftig unterbunden werden. Nach der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung soll künftig politische Werbung als solche gekennzeichnet werden.
Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung geht nach Auffassung der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler jedoch weit über das Ziel hinaus. Nach dem Kommissionsvorschlag soll jede politische Werbeanzeige aus Transparenzgründen mit einer Reihe von Informationen veröffentlicht werden, aus denen beispielsweise hervorgeht, dass es sich um eine politische Werbeanzeige handelt, mit welcher Wahl die Werbeanzeige in Verbindung steht und wer der Sponsor der Werbeanzeige ist. Dies soll für jede politische Werbeanzeige gelten, digital und analog, die durch einen Anbieter von politischen Werbedienstleistungen vorbereitet, platziert, gefördert oder veröffentlicht wurde.
Mit dem heutigen Votum im Rechtsausschuss über diese Verordnung wird der Anwendungsbereich auf digitale politische Werbung beschränkt, die durch einen Werbedienstleister platziert, gefördert oder veröffentlicht wurde. Somit sollen die neuen Regeln nach dem Votum des Rechtsausschusses nicht für analoge Wahlwerbung gelten, z.B. für gedruckte Wahlplakate. Auch sieht die Stellungnahme des Rechtsausschusses vor, dass die neuen Regeln für politische Werbeanzeigen nur bei europäischen und nationalen Wahlen gelten sollen, nicht dagegen für kommunale und regionale Wahlen.
Angelika Niebler begrüßt das heutige Votum des Rechtsausschusses: „Die Fälle von Massendesinformationskampagnen in der EU, wie beispielsweise der Cambridge Analytica-Skandal, zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend Manipulationsversuchen in der digitalen Welt ausgesetzt sind. Deshalb halte ich es für richtig, dass neue Transparenzregeln allenfalls für politische Werbung gelten sollen, die online geschaltet wird. Denn Transparenzanforderungen bedeuten auch mehr Bürokratie für all jene, die eine politische Werbeanzeige schalten möchten, da sie die nötigen Informationen bereitstellen müssen. Besonders auf regionaler und kommunaler Ebene sind Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter nicht mit den gleichen Ressourcen ausgestattet, wie bei einer Bundestags- oder Europawahl. Ich begrüße daher, dass der Anwendungsbereich nur Werbeanzeigen in Verbindung mit Europa- und Bundestagswahlen umfasst.“
Über die Verordnung wird Anfang nächsten Jahres im Europäischen Parlament abgestimmt. Danach beginnen die Beratungen mit den Mitgliedstaaten. Mit der Verabschiedung der Verordnung ist frühestens Ende nächsten Jahres zu rechnen.