Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und alle börsennotierten Unternehmen mit noch weniger Beschäftigten ausgeweitet werden. Dies hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher waren lediglich kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, eine sog. nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufzunehmen. Nach dem Votum des Europäischen Parlaments sollen nun mehr Unternehmen in die Pflicht genommen werden, über ihren ökologischen Fußabdruck und soziale Aspekte wie Chancengleichheit im Unternehmen zu berichten. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung erarbeitet nun erstmalig verpflichtende Nachhaltigkeitsberichtsstandards für alle betroffenen Unternehmen. Mit der erweiterten Berichtpflicht erhöht sich auch der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen.
Für Angelika Niebler, oberbayerische CSU-Europaabgeordnete, kommt das Thema zur falschen Zeit: „Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sinnvoll, nicht nur für das Klima und die Umwelt, sondern auch aus der Perspektive der Unternehmen, die nachweisen können, dass sie nachhaltig wirtschaften. Dieses wichtige Thema kommt aber zum falschen Zeitpunkt. Gerade unsere mittelständischen Unternehmen werden derzeit massiv mit neuen bürokratischen Auflagen überfordert: Taxonomie, Entwaldungs-Verordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettengesetz – all diese gut gemeinten Vorschläge führen dazu, dass Unternehmen dokumentieren, nachweisen, belegen und informieren müssen. Und das in einer Zeit, in der jeder Betrieb durch Energiepreissteigerungen, Inflation, Lieferkettenengpässe und Fachkräftemangel ungemein herausfordert ist. Das ist für kleine und mittlere Unternehmen einfach nicht zu schaffen.“
Entscheidend ist nun, dass bei der Erarbeitung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung differenziert und für kleine und mittlere Unternehmen ein einfacherer Standard entwickelt wird.
Die neuen Regeln gelten ab 2024 für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2025 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und ab 2026 dann auch für kleine und mittlere Unternehmen, die an der Börse notiert sind.