In Deutschland gelten seit dem 1. Januar verschärfte Regeln für den Transport von Nutztieren. So muss beispielsweise bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius die Fahrt zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein. Verstöße gegen die Vorgaben zur Belüftung und Temperaturüberwachung sowie ein Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Deutschland ist damit Vorreiter. Zudem wird bei uns die Einhaltung der EU-Tierschutzregeln bei Transporten penibel kontrolliert. In anderen Ländern ist dies leider nicht so, obwohl überall die gleiche EU-Verordnung gilt. Das ist das Fazit der Arbeit eines eigens eingesetzten EU-Untersuchungsausschusses zum Thema Tiertransporte in der EU.
18 Monate lang untersuchte er mutmaßliche Verstöße beim Transport innerhalb Europas und in Drittstaaten. Es geht dabei um zu lange Fahrtzeiten, Tiere, die in ungeeigneten Lkws oder Schiffen transportiert werden, die verletzt sind oder nicht ausreichend getränkt werden. Nun hat er Änderungen empfohlen. Zum Beispiel den Transport von Schlachtprodukten statt lebenden Tieren. Aber auch systematischere Überprüfungen auf Einhaltung der Regeln in den Mitgliedsländern, zumindest eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Kontrollen und ein einheitliches Sanktionssystem. Tiertransporter sollen mit Kameras ausgestattet werden, um Be- und Entladevorgänge zu dokumentieren.
Nicht in allen Ländern kommt dies gut an. Innerhalb der EU wird zum Beispiel darüber gestritten, ab welchem Alter Kälber transportiert werden sollten. Aktuell dürfen sie 14 Tage nach der Geburt auf die Reise gehen. Der EU-Ausschuss will dies erst ab einem Alter von 35 Tagen erlauben. Für die Landwirte erhöhen sich jedoch die Kosten, wenn die Tiere länger im Stall bleiben. In Deutschland gilt ab 2023 ein Mindestalter von 28 Tagen.
Auch wenn es schwierig wird: Wir wollen die besten Lösungen für das Tierwohl. Allerdings darf es unsere Landwirte auch nicht überfordern. Die EU-Kommission hat bereits eine Überarbeitung der geltenden Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt.