Die Marktmacht sogenannter „Gatekeeper“ wird künftig eingeschränkt. Dies hat heute das EU-Parlament im Gesetz über digitale Märkte beschlossen.
Angelika Niebler, Europaabgeordnete und Vorsitzende der CSU-Europagruppe erklärt dazu:
„Wir haben heute unsere Position zu einem Herzstück der europäischen Digitalagenda beschlossen. Fairplay muss auch in der digitalen Welt gelten. Das EU-Wettbewerbsrecht war bisher nicht in der Lage, für ein solches Fairplay in der europäischen Digitalwirtschaft zu sorgen. Mit dem Digital Markets Act ändert sich das. Wir werden damit erreichen, dass die Marktmacht der größten Internetkonzerne, die nachweislich große Wettbewerbshemmnisse in digitalen Märkten schaffen, sinkt.“
Als Gatekeeper sollen nach der Verordnung künftig Digitalunternehmen gelten, die „zentrale Plattformdienste“ betreiben und einen Jahresumsatz von mehr als 8 Mrd. EUR in der EU erwirtschaften oder eine Marktkapitalisierung von 80 Mrd. EUR überschreiten. Zu den zentralen Plattformdiensten zählen unter anderem soziale Netzwerke, Online-Marktplätze oder Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der EU.
„Wir müssen einem europäischen digitalen Mittelstand eine Chance geben, zu wachsen. Das setzt voraus, dass Start-Ups wie auch kleine und mittelständische Unternehmen faire Konditionen vorfinden“, erklärt Niebler.
So dürften beispielsweise nach den neuen Regeln Betreiber von großen App-Stores oder Online-Marktplätzen ihre hauseigenen Produkte nicht mehr automatisch in Suchergebnissen vorreihen. Auch das systematische Aufkaufen von kleineren Wettbewerbern, um Konkurrenz zu eliminieren – sogenannte ‚Killer-Akquisitionen‘ – soll deutlich erschwert werden.
Der endgültige Gesetzestext wird in den nächsten Monaten zwischen EU-Parlament und dem Rat als Vertreter der EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden.